EuGH Urteil: Datenschutzvereinbarung Privacy-Shield zwischen der EU und den USA ist unrechtmäßig
In einem Urteil vom 16. Juli 2020 hat der europäische Gerichtshof das „Privacy-Shield“ für ungültig erklärt, da durch die bestehenden Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet sind. Das Privacy-Shield Abkommen legte bisher die Standards für den Umgang mit Daten aus Europa in den USA fest. Das Aus für den Privacy Shield bedeutet, dass zumindest bis zu einer Änderung der Rechtslage keine personenbezogenen Daten mehr wie bisher in die Vereinigten Staaten übermittelt werden sollten. Auch bei den oft verwendeten Standardvertragsklauseln (SVK), die europäische Unternehmen mit Anbietern in Drittländern abschließen können, muss geprüft werden, ob im Exportland „staatliche Zugriffe auf die Daten möglich sind, die über das nach europäischen Recht Zulässige hinausgehen.“ Im Fall der USA wurde das ja gerade in dem aktuellen Urteil bemängelt, so dass ein Datentransfer auf Grundlage der Standardvertragsklauseln auch nicht zu rechtfertigen ist.
Datenschutzexperten empfehlen vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils, den Umstieg auf europäische Cloud-Anbieter zu prüfen, um ausreichenden Datenschutz sicherzustellen.
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