Neues EU-US „Data Privacy Framework“ Abkommen wird von Datenschützern kritisiert
Aller guten Dinge sind drei? Nach dem Scheitern des „Safe Harbour“ und „Privacy Shield“ Abkommens vor einigen Jahren hat die Europäische Kommission Anfang Juli dieses Jahres einen neuen Versuch unternommen, um den Datentransfer zwischen der EU und den USA auf eine rechtssichere Basis zu stellen.
Der europäische Gerichtshof hatte die Ablehnung der vorherigen Regelungen damit begründet, dass die personenbezogenen Daten europäischer Bürger bei einer Übermittlung in die USA nicht ausreichend geschützt werden und damit ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vorliegt.
Zahlreiche Datenschützer, allen voran Max Schrems und seine Datenschutzorganisation noyb, stehen jedoch auch dem neuen Abkommen sehr kritisch gegenüber und gehen davon aus, dass auch dieser dritte Versuch vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern wird.
Max Schrems: „Wir gehen derzeit davon aus, dass die Sache Anfang nächsten Jahres wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen wird. Der Gerichtshof könnte dann sogar das neue Abkommen während des Verfahrens aussetzen. Im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit werden wir dann eine Antwort darauf bekommen, ob die kleinen Verbesserungen der Kommission ausreichend waren oder nicht. In den letzten 23 Jahren wurden alle Abkommen zwischen der EU und den USA rückwirkend für ungültig erklärt - jetzt einfach zwei weitere Jahre an Rechtsunsicherheit hinzugefügt." (Siehe auch: https://noyb.eu/de/european-commission-gives-eu-us-data-transfers-third-round-cjeu)
„Anders als von der Europäischen Kommission behauptet, hat sich am US-Recht wenig geändert … nach wie vor haben nur US-Bürger verfassungsmäßig garantierte Rechte und dürfen nicht anlasslos überwacht werden", schreiben die Datenschützer auf ihrer Webseite.
Datenschutzexperten empfehlen bereits seit vielen Jahren und nicht nur vor diesem aktuellen Hintergrund, den Umstieg auf europäische Cloud-Anbieter zu prüfen, um ausreichenden Datenschutz sicherzustellen.
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